

Berufskonsul
Ein Berufskonsul ist ein Beamter des regulären auswärtigen Dienstes, der ein (General-)Konsulat leitet oder Mitarbeiter einer konsularischen Mission ist. Voraussetzung für das Amt ist eine bestandene Laufbahnprüfung für den gehobenen oder höheren auswärtigen Dienst. Dem Berufskonsul als Leiter einer konsularischen Mission muss vom Gastland das Exequatur erteilt werden, damit er seinen Dienst antreten kann. Je nach Rang lautet die Amtsbezeichnung Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul oder Konsularagent. Berufskonsuln genießen auf der Basis des Wiener Konsularübereinkommens in den Vertragsstaaten Amtsimmunität, das heißt, sie unterliegen hinsichtlich der in Ausübung ihrer amtlich beziehungsweise dienstlich vorgenommenen Handlungen nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Die Amtsimmunität umfasst nicht nur die Diensthandlungen als solche, sondern auch die in mittelbarem Zusammenhang dazu stehenden Handlungen (beispielsweise die Autofahrt zu einem dienstlichen Termin).
Deutsche Berufskonsuln werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.